Mit der Hochzeit ändert sich nicht nur der Beziehungsstatus – auch steuerlich können Ehepaare vom gemeinsamen Glück profitieren.
Die teure Steuerklasse I gehört dem Vergangenheits-Ich. Das Zukunfts-Wir hat verschiedene Optionen, die die Steuerlast reduzieren können. Je nach persönlicher Einkommenssituation haben Ehepaare mehr netto auf dem Konto freuen und das Beste ist – die Vorteile gelten rückwirkend für das Jahr, in dem geheiratet wurde.
Welche Steuerklassen sind möglich?
Nach der Trauung stellt sich die Frage: verheiratet welche Steuerklasse? Frisch getraute Paare dürfen der Entscheidung ganz gelassen entgegensehen. Standardmäßig werden beide Partner nach der Hochzeit in die Steuerklasse IV eingestuft. Diese Wahl ist sinnvoll, wenn beide Partner etwas gleich viel verdienen. Die Steuerlast wird gleichmäßig auf beide verteilt. Der Unterschied dieser Standardkonstellation zur Steuerklasse I ist gering. Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich für Ehepaare, wenn es ein Haupteinkommen gibt und ein zweites, niedrigeres Gehalt.
Ehepaare haben dann die Wahl zwischen IV/IV mit Faktor oder der klassischen III/V Kombination. Die Unterschiede zeigen sich in den direkten Abzügen vom Bruttolohn und den Nachzahlungen bei der Einkommensteuer. Verheiratete Paare sollten sich mit beiden Möglichkeiten intensiv auseinandersetzen. Ein Steuerrechner sorgt für Klarheit, da mit dem Tool ein unkomplizierter Vergleich der Optionen möglich ist.
Spart die Heirat Steuern?
Es ist möglich, durch eine Hochzeit weniger Steuern zu zahlen. Dies ist jedoch stark von den Einkommensverhältnissen abhängig, wie sich der Effekt auswirkt. Besonders die Steuerklassenkombinationen III und V oder IV mit Faktor können für Paare mit unterschiedlichen Einkommen attraktiv sein. Wählt der Hauptverdiener die Steuerklasse III, so sinken die Abzüge und es bleibt ein höheres Nettogehalt. Im Gegenzug müssen auf das Einkommen in der Steuerklasse V höhere Steuern gezahlt werden.
Insgesamt ist das Gesamtnetto höher als bei der Wahl der Standardkombination IV/IV. Es kann allerdings passieren, dass am Ende des Jahres eine Nachzahlung erforderlich ist. Eine Entgeltumwandlung ist für Paare eventuell interessant. Ein Teil des Bruttolohns wird steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Das Neue zu versteuernde Bruttoeinkommen ist niedriger. Es ist eine Rechnung, die mit einem spitzen Bleistift durchgeführt wird und sich eventuell lohnt.
Der organisatorische Ablauf nach der Hochzeit
Nach der Eheschließung müssen Paare nicht aktiv werden, um eine neue Steuerklasse zu erhalten. Das Standesamt übermittelt die Information über die Heirat automatisch an das Finanzamt. Daraufhin bekommen beide Partner die Steuerklasse IV. Für eine andere Steuerklasse muss ein Antrag beim Finanzamt erfolgen.
Für diesen Antrag genügt ein gemeinsames Formular, das beide Ehepartner unterschreiben müssen. Die Änderung tritt dann im Folgemonat in Kraft. Wer sich frühzeitig über die beste Steuerklassenkombination informiert, kann zeitnah von den Vorteilen profitieren. Das Ehegattensplitting wird rückwirkend angewendet. Paare, die sich am 31.12. eines Jahres das Ja-Wort geben, gelten ganzjährig als verheiratet.